Würdigung unserer Vorkämpfer

Bundesverdienstkreuz für „Belter-Gruppe“

Dresden. Georg Milbradt, Ministerpräsident des Freistaates Sachsen, hat sich etwas einfallen lassen: Unter Nutzung des architektonischen Rahmens der auch „Elbflorenz“ genannten sächsischen Kulturmetropole gestaltete er die Verleihung des Bundesverdienstkreuzes zu einer besonders würdigen, in der Öffentlichkeit stark beachteten Feier. Politisch Verfolgte der Diktaturen, ihre Verbände und im Grunde alle aktiven Demokraten wissen es dem Ministerpräsidenten zu danken, denn die gegen Extremisten abwehrbereite Demokratie braucht Identifikation der heutigen Gesellschaft mit den Vorkämpfern.

Von Gerald Wiemers

Der Widerstand von Leipziger Studenten nach 1945 für Freiheit und Demokratie ist durch die russischen Rehabilitierungen in den 90er Jahren formaljuristisch aufgearbeitet, aber dennoch ist das politische Engagement gegen das Vergessen nach wie vor notwendig. Gedenkreden, Gedenktafeln, Straßenbenennungen nach Widertandskämpfern oder Ausstellungen reichen nicht aus, um nachhaltig in das öffentliche Bewusstsein vorzudringen. Namen stehen für Personen. Viele habe ihr Leben verloren, andere sind an den Haftfolgen gestorben oder leiden noch heute darunter. All diese Menschen verkörpern konkrete Geschichte und sollten ganz selbstverständlich in den Lehrbüchern der allgemeinbildenden Schulen Eingang finden.

Am 6. Juli 2007 erhielten in einem feierlichen Akt die noch fünf überlebenden Mitglieder der so genannten Belter-Gruppe in der sächsischen Staatskanzlei das Bundesverdienstkreuz am Bande aus der Hand des Sächsischen Ministerpräsidenten Georg Milbradt, beurkundet von Bundespräsident Horst Köhler, „für ihr unerschrockenes Eintreten für Demokratie in den Jahren 1949 und 1950 an der Universität Leipzig.“

„Die größte und bekannteste Gruppe in Leipzig“, schreibt Siegfried Jenkner, einer ihrer Repräsentanten, „war der Kreis um den aus Rostock stammenden Herbert Belter.“ Er gehörte der neuen Gesellschaftswissenschaftlichen Fakultät an, der eigentlich eine Vorreiterrolle bei der kommunistischen Ausbildung und Erziehung zugedacht war. Belter aber war kritisch eingestellt, fand Gleichgesinnte und knüpfte Kontakte zum RIAS-Hochschulfunk. Es ging zunächst um die eigene politische Weiterbildung. Den „Anstoß zu Außenaktivitäten“, berichtet Jenkner weiter, „gab insbesondere die bevorstehende Volkskammerwahl im Oktober 1950. Sie sollte nicht nach den von der DDR-Verfassung (in Art. 51, Abs.2) vorgeschriebenen ,Grundsätzen der Verhältniswahl’… stattfinden, sondern mit einer Einheitsliste und einer vorher festgelegten Sitzverteilung.“ Die Gruppe protestierte mit Flugblattaktionen gegen diesen Verfassungsbruch. Es kam Anfang Oktober zu Verhaftungen und schließlich im Januar 1951 in Dresden zur Verurteilungen durch ein sowjetisches Militärtribunal. Belter wurde zum Tode verurteilt und am 28. April 1951 in Moskauerschossen. Die neun anderen erhielten, wie Peter Eberle, ein weiteres Mitglied aus dem Kreis sagte, „zusammen 285 Jahre Zwangsarbeit“ zudiktiert, die sie zumeist in Workuta, nördlich des Polarkreises bis 1953 bzw. 1955 verbüßen mussten.

In der Stunde der hohen Ehrung für Otto Bachmann, Dr. Peter Eberle, Prof. Dr. Dr. h.c.Werner Gumpel, Dr. Günter Hermann und Prof. Dr. Siegfried Jenkner gedachte man auch der toten Kameraden: Karl Miertschischk, Hans-Dieter Scharf, Ehrhardt Becker und Rolf Grünberger. Vor allem galt die Erinnerung Herbert Belter, dessen Schicksal erst 1994 im Zusammenhang mit der Rehabilitierung der Gruppe bekannt wurde. „Seine sterblichen Überreste“, berichtete Peter Eberle auf dem Festakt, „ruhen mit der Asche von 926 deutschen politischen Häftlingen, die zwischen 1950 und 1953 in Moskau erschossen wurden, im Massengrab III auf dem Friedhof Donskoje bei Moskau.“

 

Der Autor: Professor Dr. Gerald Wiemers ist Historiker und Archivwissenschaftler. Seine Spezialgebiete sind Jugendwiderstand unter der SED-Diktatur, studentischer Wider tand sowie Wirken und Verfolgung jüdischer Wissenschaftler an der Universität Leipzig.

 

Erschienen in: FREIHEIT UND RECHT 2007 / 3

 

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