Der Rechtsterrorismus im Verborgenen

Versuch einer Antwort auf zehn Fragen

von Armin Pfahl-Traughber

Die Erkenntnis, dass eine im Kern aus drei Neonazis bestehende Gruppierung mit der Bezeichnung „Nationalsozialistischer Untergrund“ (NSU) zwischen 2000 und 2007 neben Banküberfällen und Sprengstoffanschlägen zehn Morde beging, erschüttert gegenwärtig Gesellschaft und Staat. Da diese Taten nicht mit politischen Erklärungen zu den Motiven verbunden wurden, konnten die Sicherheitsbehörden keinen rechtsextremistischen Hintergrund konstatieren. Ihnen wird in diesem Kontext aber selbst von Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich Versagen bezüglich deren Aufklärung und Verhinderung vorgeworfen. Obwohl viele Details des Handelns sowohl der Mörder wie des Nicht-Handelns der Sicherheitsbehörden noch nicht bekannt sind, soll hier eine Antwort auf einige der kursierenden Fragen aus der Perspektive der politikwissenschaftlichen Extremismus- und Terrorismusforschung versucht werden. Diese einschränkende Formulierung erklärt sich schlicht dadurch, dass tagtäglich neue Erkenntnisse auf den Tisch kommen.

1. Stellt die besondere Brutalität der Gewaltpraxis bei den Morden des NSU und deren mediale Aufbereitung in einer DVD ein Novum in der Neonazi-Szene dar?

Die bisherige Gewalthandlungen rechtsterroristischer Gruppen in der Geschichte der Bundesrepublik Deutschland bestanden meist in Anschlägen gegen Einrichtungen (Asylbewerberheime, Gemeindezentren, Imbissbuden, US-Militäreinrichtungen), wobei die Tötung von Menschen nicht konkret beabsichtigt, aber sehr wohl einkalkuliert wurde. Bei den Serien-Taten des NSU handelt es sich demgegenüber um bewusst gewollte und konkret geplante Morde gegen einzelne Personen. Ein derartiges Agieren von Rechtsextremisten war bisher nicht bekannt und insofern stellt es hier in der Tat ein Novum dar. Dies gilt aber nicht für das dabei zum Ausdruck kommende Gewaltverständnis: Auf DVDs bzw. Videos aus der neonazistischen Szene und in den Texten rechtsextremistischer Musikbands konnte man bereits seit Jahren die bejubelnde Einforderung und Huldigung von brutalen Gewaltakten gegen Ausländer, Juden oder Linke ausmachen. Sie motivierte wohl auch die Gestaltung des aufgefundenen „Paulchen Panther“-Films mit den Bekenntnissen zu den Taten.

2. Wie ist die kontinuierliche Gewaltbereitschaft in der Neonazi-Szene im Kontext der Entwicklung des Rechtsextremismus einzuschätzen?

In den letzten Jahren kam es zu einem kontinuierlichen Rückgang des Gesamtpotentials im organisierten Rechtsextremismus (2005: 39.000, 2010: 25.000 Personen). Gleichzeitig stieg aber in diesem politischen Lager der Anteil der Neonazis regelmäßig stark an und verdoppelte sich im letzten Jahrzehnt sogar. Die seit Beginn der 1990er Jahre einsetzende Welle von Verboten einschlägiger Organisationen verhinderte somit diese Entwicklung nicht (1990: 1.400, 2000: 2.200 und 2010: 5.600 Personen). Mit dem Anwachsen der Neonazis in bislang noch nicht bekannter Zahl stieg auch das Potential von gewaltbereiten Rechtsextremisten an. Zwar muss auch hier zwischen Einstellungen und Handlungen differenziert werden, huldigt ein Großteil der Szene doch nur in verbalen Bekundungen einem mörderischen Vorgehen. Gleichwohl stieg im Kontext der beschriebenen Entwicklung auch der Anteil derjenigen Personen unter den Neonazis, die Gewalthandlungen unter Rückgriff auf kontinuierlich angelegte Sprengstoff- und Waffenlager als konkrete Handlungsoption ansahen.

3. Warum bekannten sich die Rechtsterroristen nicht durch öffentliche Erklärungen mit politischen Begründungen zu ihren Taten?

„Terrorismus“ gilt nicht nur als Bezeichnung für politisch motivierte Gewalttaten im Kontext von langfristigen Strategien kleinerer Gruppen. „Terrorismus“ gilt in der einschlägigen Forschung auch als „Kommunikationsstrategie“ (Peter Waldmann), d. h. die Täter wollen damit eine bestimmte Botschaft in die Öffentlichkeit tragen. Dies war bei dem NSU nicht der Fall. Zwar stellten die Täter nach dem letzten Mord von 2007 an der Polizistin eine DVD her, worin man sich in witzelnder und zynischer Weise zu den erwähnten Gewaltakten bekannte. Gleichwohl leitete der NSU diese filmische Erklärung (zunächst) nicht an die Medien und damit an die Öffentlichkeit weiter. Offensichtlich hatten die Mörder so etwas vor, worauf die einschlägigen Funde in deren Wohnhaus hindeuten. Dies geschah aber über mehrere Jahre hinweg nicht, wofür gegenwärtig kein Grund genannt werden kann. Allenfalls lässt sich hier die Vermutung formulieren, dass man noch etwas „Großes“ vorgehabt hat und in dessen Folge die zur Versendung vorbereiteten DVDs auf den Weg bringen wollte.

4. Inwieweit kann angesichts der Morde des NSU von einer neuen Qualität des Rechtsterrorismus gesprochen werden?

Bei den Gewaltakten von Rechtsextremisten lassen sich idealtypisch zwei Formen unterscheiden: Zum einen gehören dazu einzelne Täter und kleine Gruppen, die relativ spontan brutale Akte bis hin zur Tötung von Menschen begehen und nicht in eine festere organisatorische Struktur eingebunden sind. Zum anderen zählen dazu Personenzusammenschlüsse, die ihr gewalttätiges Vorgehen als Bestandteil einer längerfristigen Strategie ansehen und kontinuierlich Anschläge begehen. In den letzten Jahrzehnten dominierte die erstgenannte Form, der je nach genutzten Kriterien 46 oder 137 Menschen zwischen 1990 und 2008 zum Opfer fielen. Die rechtsterroristischen Strukturen wie etwa die „Deutschen Aktionsgruppen“ und die „Hepp-Kexel-Gruppe“ bzw. das „Freikorps Havelland“ und die „Schutzgruppe“ führten demgegenüber eher Anschläge auf Einrichtungen mit einkalkulierten Todesopfern durch. Die geplante und gezielte Ermordung einzelner Menschen in Serie stellt demnach eine neue Qualität des Rechtsterrorismus dar.

5. Ist die Rede von einer „Braunen Armee Fraktion“ zur Kennzeichnung des NSU als (rechts-) terroristische Gruppe angemessen?

Angesichts der Gewaltdimension der „Roten Armee Fraktion“ (RAF) zwischen den 1970er und 1990er Jahren kommt immer wieder diese Formulierung zur Benennung einer rechtsterroristischen Struktur auf. Sie ist aber im Sinne einer Gleichsetzung von Ausrichtung, Handlungsstil und Struktur aus verschiedenen Gründen nicht für den NSU angebracht: Bei der RAF handelte es sich um eine Gruppe mit einer entwickelten Kommandostruktur, die auch die Rechtsterroristen der 1970er und 1980er Jahre nachahmen wollten. Diese konnten aber im Durchschnitt nur ein gutes Jahr regelmäßig Anschläge durchführen, wurden ihre Aktivisten doch relativ schnell von den Sicherheitsbehörden entdeckt. Ohnehin scheint auch in anderen terroristischen Kontexten wie etwa bei den islamistischen Protagonisten die Ausrichtung auf festere Kommandostrukturen eher rückläufig zu sein. Der diesbezügliche Trend sowohl im Islamismus wie im Rechtsextremismus geht mehr in Richtung von Kleinstgruppen mit einem hohen Maß an Autonomie und Flexibilität.

6. Welche Gemeinsamkeiten und Unterschiede bestehen angesichts solcher Taten zwischen links- und rechtextremistischen Gewalthandlungen?

Bei der Erörterung dieser Frage geht es nicht um eine Gleichsetzung, sondern um einen Vergleich – was immer wieder falsch verstanden wird. Die Frage nach Gemeinsamkeiten und Unterschieden erlaubt es erst, die besonderen Konturen bestimmter Phänomene zu erkennen. Hierzu lässt sich zunächst sagen, dass es laut der aktuellen Statistik von 2010 944 „linke“ und 762 „rechte“ Gewalttaten gab. Bei den Körperverletzungen lagen demgegenüber die Werte bei 541 „linken“ und 638 „rechten“ Vorfällen. Auch wenn demnach die linksextremistische Gewalt in den letzten Jahren eher zunahm, richtet sie sich tendenziell nicht so stark gegen Menschen wie die rechtsextremistische Gewalt. Hinzu kommt für den erstgenannten Bereich bei aller gelegentlichen Brutalität gegenüber Polizeibeamten eine gewisse Zurückhaltung bezüglich der Intensität der Gewaltanwendung. Diese ist bei rechtsextremistisch motivierten Taten ungleich höher, was sich eben auch anhand der ungleich höheren Tötungen und Tötungsdelikte deutlich ablesen lässt. Linksextremistische Morde gibt es aktuell nicht mehr.

7. Wie konnte die rechtsterroristische Gruppe über ein Jahrzehnt lang aus dem Untergrund heraus an den verschiedensten Orten des Landes agieren und töten?

Die Besonderheit des NSU als rechtsterroristische Gruppe besteht erstens in der besonders intensiven Gewaltbereitschaft mit allein zehn Morden und zum anderen in ihrem jahrelangen öffentlichen Schweigen über den politischen Hintergrund dieser Taten. Letzteres schienen die Täter selbst mit der Aussage „Taten statt Worte“ auf der Bekenner-DVD im Sinne einer „Propaganda der Tat“ begründen zu wollen. Das damit angesprochene Selbstverständnis von anarchistischen Terroristen im 19. Jahrhundert ging aber immer davon aus, dass Attentate entsprechend politisch gedeutet würden. Gerade dies war bei den Morden des NSU aber nicht der Fall. Da man so den Rechtsterrorismus nicht öffentlich wahrnehmen konnte, konnte man ihn auch nicht aufklären. Hinzu kommt, dass die Gruppe zwar angeblich bis zu 20 Helfer gehabt haben soll. Inwieweit sie auch um die Mordtaten wussten, kann aktuell noch nicht gesagt werden. Gelang den drei Aktivisten eine Abschottung auch von großen Teilen der neonazistischen Szene, so erklärt sich so auch ihr jahrelanges verdecktes Wirken.

8. Wieso konnten die Taten der NSU den verschiedenen Sicherheitsbehörden über einen so langen Zeitraum von über zehn Jahren verborgen bleiben?

In der Tat kam es bei Polizei- und Verfassungsschutzbehörden zu schwerwiegenden Fehlern und Versäumnissen. Wie diese gewichtet werden müssen, wobei die Deutungsmöglichkeiten von einer unglücklichen Verkettung einzelner Faktoren bis hin zu strukturellen Mängeln im System reichen können, lässt sich wohl erst nach einer gründlichen Auswertung der vorhandenen Detailinformationen sagen. Bereits jetzt sei hier aber vor einer schiefen und wirklichkeitsfremden Perspektive gewarnt, welche den Sicherheitsbehörden offenbar die Möglichkeiten zu einer allseitigen Beobachtung und Kontrolle von Gesellschaft und Szenen zuschreibt. Die Bundesrepublik Deutschland ist jedoch kein Überwachungsstaat: „Wer will, dass die Ermittler auch in einer solchen Konstellation nicht ‚versagen’, muss ihnen tendenziell die totale Erfassung aller unauffällig lebenden Personen ermöglichen ...“ (Christian Rath in taz vom 16. November 2011). Eine differenzierte Kritik an den Sicherheitsbehörden ist notwendig, sie muss aber deren reale Handlungspotentiale zum Maßstab nehmen.

9. Wie angemessen ist die Forderung nach einem Verbot der NPD angesichts der Kenntnis um die langjährigen Mordtaten des NSU?

Kommt es zu rechtsextremistischen Vorfällen unterschiedlichster Art, so lässt sich in Medien und Politik regelmäßig der Ruf nach einem Verbot der Partei vernehmen. Dabei findet nur selten die Frage inhaltliche Beachtung, ob denn zwischen dem gemeinten Ereignis und der konkreten Partei ein direkter Zusammenhang besteht. Der Eindruck, dass hier mehr Ablenkung und Aktionismus denn Einsicht und Vernunft federführend sind, kann schwerlich von der Hand gewiesen werden. Dies spricht nicht notwendigerweise gegen ein NPD-Verbot, wofür und wogegen es ebenso gute Gründe gibt – welche aber auf einer anderen Ebene liegen. Gleichwohl muss in diesem Kontext berücksichtigt werden, dass die Mitgliedschaft der Partei zu bedeutenden Teilen aus dem gleichen neonazistischen Milieu wie die Rechtsterroristen stammt. Daraus lässt sich zwar keine Schuld oder Verantwortung der NPD für die Taten ableiten. In der Partei kursieren aber einschlägige hasserfüllte Einstellungen und nicht nur latente Gewaltphantasien - mit jeweils identischen Feindbildern.

10. Welche Konsequenzen und Verhaltensweisen ergeben sich für Politik und Sicherheitsbehörden aus dem Wissen um die Mordserie?

Bei früheren fremdenfeindlichen Gewalttaten mit erschreckendem Ausmaß bedauerten manche Politiker mehr den Schaden für den Ruf Deutschlands im Ausland oder sprachen zur Begründung ihrer Nicht-Teilnahme an der Beerdigung der Opfer gar vom „Beileidstourismus“ (Helmut Kohl). Immerhin hat man jetzt die angemessenen Worte gefunden: „Wir sind beschämt, dass die Sicherheitsbehörden der Länder wie des Bundes die über Jahre hinweg geplanten und ausgeführten Verbrechen weder rechtzeitig aufdecken noch verhindern konnten“, so der Bundestagspräsident Norbert Lammert. Er bat zugleich die Angehörigen der Ermordeten um Verzeihung, weil diese selbst bei den früheren Ermittlungen verdächtigt wurden. Vorbehaltlich der Ergebnisse einer genauen Untersuchung der Fehler und Versäumnisse der Sicherheitsbehörden bedarf es dort einer Erhöhung der Analysekompetenz bezogen auf allgemeine wie fallspezifische Entwicklungen und einer Überwindung der Dominanz einer primär formalistischen und schematischen Wahrnehmung des Extremismus.

FREIHEIT UND RECHT 2011 / 3+4

Der Autor

Prof. Dr. Armin Pfahl-Traugher, Dipl.-Pol., Dipl.-Soz., Jg. 1963, ist hauptamtlich Lehrender an der Fachhochschule des Bundes in Brühl mit den Schwerpunkten „Extremismus“ und „Ideengeschichte“, Lehrbeauftragter an der Universität zu Bonn mit dem Schwerpunkt „Politische Theorie“ und Herausgeber des seit 2008 erscheinenden „Jahrbuchs für Extremismus- und Terrorismusforschung“ (Brühl).

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